Schulordnung

Schulordnung

Genehmigt von der Gesamtkonferenz am 16.01.2017,

geändert am 12.11.2018, geändert am 13.05.2019, geändert 24.06.2019

geändert 29.11.2021, geändert 07.02.2022

 

Vorwort

Ein harmonisches Zusammenleben gelingt nur, wenn sich jeder in die Schulgemeinschaft eingebunden fühlt und bereit ist, für sie Mitverantwortung zu tragen.

Inhalt

  1. 5 Goldene Regeln
  2. Geltungsbereich
  3. Öffnung und Schließung
  4. Verhalten der Schüler(Innen)
  5. Aufgaben der Eltern
  6. Krankheit und Beurlaubung
  7. Verhalten bei Unfällen/Unfallvorsorge
  8. Gesundheit
  9. Verwahrung von Sachen/Haftung
  10. Umweltbewusstes Verhalten
  11. Feueralarm
  12. Maßnahmen/Konsequenzen
  13. Erreichbarkeit der Klassen- und Fachlehrkräfte

1.    5 Goldene Regeln

1.1     Ich verletze Niemanden!

1.2    Ich gehe ordentlich mit meinen Sachen, denen meiner Mitschüler(Innen) und denen der Schule  um!

1.3     Ich verhalte mich rücksichts- und respektvoll!

1.4     Ich bin hilfsbereit!

1.5    Ich bin leistungsbereit!

2.    Geltungsbereich

2.1    Diese Hausordnung gilt für Schüler(Innen), Lehrkräfte, Mitarbeiter(Innen), Eltern und Besucher          der Schule.

2.2    Sie regelt die Benutzung des Schulgeländes und der Einrichtung, um einen ordnungsgemäßen und harmonischen Schulbetrieb zu ermöglichen. 

2.3    Auch bei außerschulischen Veranstaltungen, wie z.B. Praktika, Sportveranstaltungen,

Klassenfahrten, Theater- und Kinobesuchen sind die Schüler(Innen) keine Privatpersonen und vertreten die Schule nach außen.

2.4    Das Rauchen vor dem Gelände hinterlässt einen schlechten Eindruck und ist zu unterlassen!

2.5    Wir sorgen für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis mit den Anwohnern, indem wir ihre Grundstücke nicht betreten, ihnen freundlich begegnen und sie nicht unnötig belästigen durch Lärm, Müll, „Rotze“ usw.

2.6    Alle Beteiligten sind verpflichtet, sich mit unserer Schulordnung vertraut zu machen und sie     einzuhalten.

3.    Öffnung und Schließung

3.1    Besucher der Schule melden sich beim Hausmeister oder der Schulleitung (Sekretariat) an.

3.2    Unsere Schule wird um 7.25 Uhr geöffnet. Die Schüler(Innen) dürfen um 7.30 Uhr in ihre      Klassenräume.

4.    Verhalten der Schüler(Innen) vor dem Unterricht, während des Unterrichts und nach dem Unterricht

4.1  Die Anordnungen aller in der Schule tätigen Erwachsenen sind immer und sofort zu befolgen.

4.2  Alle Schüler(Innen) finden sich pünktlich zu einer Unterrichtsstunde an ihren Plätzen ein.

4.3  Zu Unterrichtsbeginn haben alle Schüler(Innen) die Unterrichtsmaterialien für die entsprechende Unterrichtsstunde bereit zu halten.

4.4.1 Verboten ist:

  • eine Jacke, Mütze, Kappe, o.ä. im Unterricht zu tragen
  • Handys/Smartphones auf dem Schulgelände zu benutzen (Ausnahme nur in der Pause    und dann nur in der Pausenhalle oder als eine Ausnahme angeordnet durch eine Lehrkraft.)

4.4.2 Das Hören von Musik ist nur mit Kopfhörern erlaubt.

4.5    Nach der Unterrichtszeit wird der Klassenraum ordentlich verlassen. Die Stühle sind herangestellt. Jeder Platz ist sauber. Das gleiche gilt für die Fachräume.

  •  Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde sind in den Klassen- und Fachräumen die 

  vorhandenen Energiequellen abzuschalten, Fenster und Türen zu schließen und die Stühle hochzustellen.      

  • In den Pausen darf sich nur in der Pausenhalle und auf dem Schulhof aufgehalten werden.

 Sonderregelungen gelten für das BOZ und die Bücherei / Spielausleihe.

5.    Aufgaben der Eltern

5.1   Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass die Schüler(Innen) pünktlich zum Unterricht       erscheinen und das Schulmaterial der Kinder vollständig ist.

5.2   Der Unterricht darf nicht durch Elterngespräche gestört werden. Sie sollten nur nach        Terminabsprache erfolgen.

6.     Krankheit und Beurlaubung

6.1    Die Erziehungsberechtigten benachrichtigen die Schule spätestens 7.45 Uhr, wenn ein Kind krank ist.

KRANKMELDUNGEN müssen immer in der Zeit von 7.15 bis 7.45 Uhr im Sekretariat immer telefonisch erfolgen.

6.2    Krankmeldungen über 3 Tage bedürfen einer Bescheinigung eines Arztes.

6.3    Am 4. Krankheitstag muss der Schule gemeldet werden, wie lange der/die Schüler(In) laut Bescheinigung krankgeschrieben ist. Dies kann durch Abgabe der Bescheinigung erfolgen oder telefonisch (nicht per sms oder whats app).

6.4    Die Krankmeldung muss am 1.Tag nach Rückkehr aus dem Krankenstand abgegeben werden.

6.5    Werden die Punkte 6.1 bis 6.4 nicht eingehalten, gelten diese Tage als unentschuldigt.

6.6    Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung. Für einen Tag kann die Klassenleitung eine Befreiung aussprechen. Sowohl bei der Klassenleitung als auch bei der Schulleitung muss hierfür rechtzeitig ein schriftlicher Antrag gestellt werden.    

6.7    Unmittelbar vor und nach den Ferien darf eine Befreiung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

6.8    Die Punkte 6.1 bis 6.7 gelten auch für verbindliche Schulveranstaltungen

7.    Verhalten bei Unfällen/Unfallvorsorge

7.1  Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden sind sofort eine Lehrerin/ein Lehrer und das Sekretariat zu informieren.

7.2  Verboten ist:

  • das Schneeballwerfen
  • aus dem Fenster zu steigen
  • gefährliche Gegenstände aller Art mitzubringen, z.B. Messer, Feuerwerkskörper, Waffen, andere waffenähnliche Gegenstände (siehe Waffenerlass)
  • sich während der Pause in den Gängen aufzuhalten

7.3  Während des Schulbetriebes darf das Schulgelände ohne Genehmigung nicht verlassen werden       (auch in der Ein-Stunden-Pause nicht).

8.    Gesundheit

8.1   Über ansteckende Krankheiten (auch bei Verdacht) ist die Schule zu informieren, dazu gehört        auch das Auftreten von Läusen. In diesen Fällen dürfen die Kinder die Schule nicht besuchen.

8.2   Kaugummikauen, Essen und Trinken ist nur während der unterrichtsfreien Zeit erlaubt.       (Ausnahmen regeln die Lehrkräfte.) Eine hygienische Entsorgung ist selbstverständlich.

8.3   Die Toilettenanlagen müssen im Interesse aller Besucher peinlich sauber gehalten werden. Sie          sind keine Aufenthaltsräume.

8.4   Alkohol, Drogen und Zigaretten auch E-Zigaretten sind in der Schule verboten!

9.     Verwahrung von Sachen/Haftung

9.1    Größere Geldbeträge und Wertsachen sind nicht in die Schule mitzubringen.

9.2    Bei Verlust und/oder Beschädigung von Wertsachen oder Garderobe sowie bei Verlust von         Geldbeträgen wird keine Haftung übernommen (Haftungsausschluss).

9.3    Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

9.4    Schulgebäude, Schulinventar und Arbeitsmittel sind sorgfältig zu behandeln, auch wenn sie        bereits Gebrauchsspuren aufweisen. Bei Verlust, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung haften die Eltern.

9.5    Unrechtmäßig mitgebrachte Gegenstände z. B. Waffen, Alkohol, Zigaretten, andere Drogen, jegliche Utensilien zur Verwendung von legalen und illegalen Drogen werden einbehalten und sind von den Erziehungsberechtigten in der Schule abzuholen.

9.6    Beförderungsmittel (Fahrrad, Moped, City-Roller, Boards, Elektroscooter etc.) können die Schüler(Innen) nur auf eigene Verantwortung vor dem Schulgelände abstellen.

10.   Umweltbewusstes Verhalten

Umweltbewusstes Verhalten setzt Mitdenken voraus. Jeder kann dazu beitragen, indem er Folgendes beachtet: Energie sparen, Türen schließen (auch Eingangstüren), Lüften in der Pause, Müll vermeiden, Müll sortieren, Müll nur in vorgesehene Behälter, Licht ausschalten, umweltfreundliche Materialien benutzen.

11.   Feueralarm

Bei Feueralarm werden Fenster und Türen geschlossen. Schüler(Innen) und Lehrkräfte verlassen die Gebäude auf dem kürzesten Weg (Fluchtweg) und begeben sich zum entsprechenden Sammelplatz. Die jeweiligen Fachlehrkräfte überprüfen dort unverzüglich anhand des Klassenbuches/der Klassenlisten die Vollständigkeit der Schülergruppe.

12. Maßnahmen/Konsequenzen

Für uns alle ist das Einhalten dieser Schulordnung eine Selbstverständlichkeit. Kommt es dennoch zu Verstößen, muss mit Erziehungs- und/oder Ordnungsmaßnahmen nach der Allgemeinen Schulordnung gerechnet werden. 

Stufenplan

Stufe

Konsequenz

Beispiele

Stufe 0

Happy hour

•        mehrfach vergessene  Hausaufgaben

•        vergessenes Material, Hausaufgaben

•        wiederholte Unterrichtsstörungen oder Ähnliches

Stufe 1

1. Blauer Brief = Verwarnung

•        Verlassen des Schulgeländes

•        Rauchen

•        respektloses Verhalten

•        grobe Unterrichtsstörungen

Stufe 2

2. Blauer Brief = Gespräch einer Lehrkraft mit     den Eltern

•        Verlassen des Schulgeländes

•        Rauchen

•        respektloses Verhalten

•        grobe Unterrichtsstörungen

Stufe 3

3. Blauer Brief = Gespräch der Schulleitung     mit den Eltern

•        Verlassen des Schulgeländes

•        Rauchen

•        respektloses Verhalten

•        grobe Unterrichtsstörungen

Stufe 4

4. Blauer Brief = Pädagogische Konferenz

•        Verlassen des Schulgeländes

•        Rauchen

•        respektloses Verhalten

•        grobe Unterrichtsstörungen

Stufe 5

5. Blauer Brief = Klassenkonferenz

     Bei folgenden Vergehen tritt sofort Stufe 5 in Kraft:

–       Körperverletzung

–       Diebstahl

–       Erpressung

–       schwere Sachbeschädigung

–       Alkohol / Drogen

 

Beim Fehlverhalten mit dem Handy/Smartphone gilt der 3-Stufenplan des Gesamtkonferenzbeschlusses vom 16.01.2017.

Bei Schulpflichtverletzung werden die Eltern ab fünf unentschuldigten Tagen per Brief von der

Schulleitung informiert. Bei sechs unentschuldigten Tagen werden die Eltern von der Schulleitung zum Gespräch zum Thema „Schulpflicht“ gebeten. Ab sieben unentschuldigten Fehltagen werden diese und alle weiteren unentschuldigten Tage dem Ordnungsamt gemeldet.

Alle nicht erbrachten Leistungen während unentschuldigten Fehltagen werden mit der Note 6 (ungenügend) beurteilt.

13. Erreichbarkeit der Klassen- und Fachlehrkräfte

  • über das Sekretariat 05352 4061 (8.00 bis 13.00 Uhr)
  • über die Mailadresse der Kolleginnen und Kollegen (siehe ISERV)

Bekommen Sie im Zeitfenster von 2 Arbeitstagen keine Antwort, kontaktieren Sie die betreffende Person bitte erneut oder nehmen Sie Kontakt über das Sekretariat auf.

Sollten Sie andere Absprachen mit den Lehrkräften treffen, ist die Kontaktaufnahme darüber selbstverständlich möglich.